Abschreibung

Abschreibung ist ein umfassender Begriff aus der Betriebswirtschaft. Mit Abschreibungen werden die Wertminderungen von Betriebsvermögen erfasst. Dies kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen: durch eine direkte Anschreibung oder durch eine indirekte Abschreibung. Mit der vorgenommenen Abschreibung werden die Ausgaben auf die Perioden verteilt, in denen das Betriebsvermögen auch genutzt wurde und somit zur Leistungserstellung beitrug.

Abschreibungen sind also als Aufwand bzw. Kosten zu betrachten. Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, dass in den meisten Fällen Abschreibungen nicht mit den Zahlungsströmen übereinstimmen. Um den jeweiligen Kapitalbedarf zu ermitteln und im Anschluss decken zu können, ist deshalb eine regelmäßig aktualisierte Liquiditätsrechnung betriebswirtschaftlich unabdingbar.

Es gibt unterschiedliche Ursachen für die Begründung von Abschreibungen:
  • Substanzverringerung durch Verschleiß
  • Ablauf von Patenten
  • Veränderungen der Nachfrage
  • Technischer Fortschritt
Grundstücke und Umlaufvermögen gehören in der Regel nicht zu den Abschreibungsgütern. Daneben gibt es im Steuerrecht noch sehr unterschiedliche Möglichkeiten für Sonderabschreibungen, die politischen Beweggründen zuzuschreiben sind. Hinsichtlich der Abschreibungsmethodik unterscheidet man im Groben zwischen des degressiven (geometrisch und arithmetisch) und der linearen Abschreibung, wobei der deutsche Gesetzgeber hier gegenwärtig neue Regeln erlassen hat (wird).

Weiterführende Links:

Bald erhalten Sie hier weitere Tipps zu Abschreibungen.